
Die Kosten kieferorthopädischer Behandlungen sind verschieden und
meist nicht pauschal zu nennen.
Kinder (gesetzlich Versicherte):
Der Gesetzgeber hat ein sogenanntes KIG - System (Kieferorthopädische - Indikations - Gruppen) festgelegt.
Bei der Erstvorstellung ihres Kindes in unserer Praxis oder gegebenenfalls
zu einem späteren Zeitpunkt müssen wir aufgrund dieses Systems
einschätzen, ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.
Kinder (privat Versicherte):
Die Kosten für die Behandlung ihres Kindes werden in der Regel je nach
Versicherungsverhältnis anteilig oder komplett übernommen.
Erwachsene (gesetzlich Versicherte):
Stellen sie sich nach Vollendung Ihres 18. Lebensjahres in unserer Praxis vor,
so können nur in Ausnahmefällen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernommen werden.
Dieser tritt ein, wenn ihre Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen so ausgeprägt sind,
dass diese nur kombiniert kieferorthopädisch−kieferchirurgisch therapiert werden können.
Fallen sie nicht in die Ausnahmeregelung, hängt der Kostenfaktor stark vom Ausmaß Ihrer Fehlstellung ab.
Wir werden ihnen gern in unserer Praxis ein individuelles Kostenangebot erstellen, welches Erfahrungsgemäß
häufig sogar unter den allgemeinen Erwartungen liegt.
Erwachsene (privat Versicherte):
Je nach ihrem Versicherungsverhältnis (vertragliche Bedingungen)
kann die kieferorthopädische Behandlung anteilig oder komplett von Ihrer Krankenkasse getragen werden.
Beihilfe - versicherte Patienten:
In der Regel gelten für "Beihilfepatienten", die das 18. Lebensjahr vollendet haben ähnliche Bedingungen wie für den gesetzlich Versicherten gleichen Alters hinsichtlich der Kostenübernahme kieferorthopädischer Therapie.
Sprechen Sie uns bei ihrer Vorstellung in der Praxis darauf an, wir erklären es ihnen gern.